In den beruflichen Schulen bilden die beruflichen Fächer den profilbildenden Kernbestand des Unterrichtsangebotes. Allerdings weist der im Hessischen Schulgesetz verankerte Bildungsauftrag den beruflichen Schulen die viel weiter gefasste Aufgabe zu, neben der Vorbereitung auf einen Beruf oder der Ausbildung in einem Beruf dazu beizutragen, "dass die Schülerinnen und Schüler ihre Persönlichkeit in der Gemeinschaft entfalten können" (Hess. Schulgesetz §2 Abs. 1). Ziel der Bildungsarbeit an beruflichen Schulen ist also in keinem Fall ausschließlich die berufliche Tüchtigkeit, sondern immer auch die Befähigung zur Teilhabe und Mitwirkung in gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Angelegenheiten jeglicher Art.
Deswegen wird in allen Schulformen der beruflichen Schulen in unterschiedlichen Anteilen neben den beruflichen Fächern auch Unterricht in den allgemeinbildenden Fächern angeboten und so die Inhalte der allgemeinbildenden Schulen fortgeführt und vertieft. Dabei orientiert sich der Umfang des Unterrichts in diesen Fächern an den jeweils angestrebten Abschlüssen. In den studienqualifizierten Bildungsgängen Fachoberschule und Berufliches. Gymnasium umfasst ihr Anteil etwa zwei Drittel des gesamten Unterrichts, in der die duale Berufsausbildung begleitenden Berufsschule ca. ein Drittel.